Fiskalvertretung
Sie führen ein ausländisches Unternehmen, das in der Schweiz tätig ist? Dann benötigen Sie eine steuerliche Stellvertretung mit Sitz in der Schweiz. Gerne übernehmen wir als kompetente Steuerexperten diese Rolle.
Fiskalvertretung
Als steuerliche Stellvertretung, hören wir Ihnen gut zu, um Ihr Geschäftsmodell zu verstehen.

Unser Business ist es, Sie in diesen Bereichen zu entlasten, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Unser Business ist es, Sie in diesen Bereichen zu entlasten, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Sie haben mit Ihrem Unternehmen einen ersten Fuss in die Schweiz gesetzt. Damit Sie weiterhin auf Erfolgskurs bleiben, müssen Sie sich auf eine regelkonforme Abwicklung aller steuerlichen Belange verlassen können. Wir hören Ihnen gut zu, um Ihr Geschäftsmodell zu verstehen. Das ist die Voraussetzung, um Sie trittsicher Schritt für Schritt als Fiskalvertreter zu begleiten. Eine solche Steuerstellvertretung erspart Ihnen nicht nur Scherereien mit dem Fiskus, sondern auch Zeit und Nerven.
Unsere Dienstleistungen umfassen ein breites Spektrum:
- Übernahme von Fiskalvertretungsmandaten (ausländische Unternehmen, die in der Schweiz MWST-pflichtig sind bzw. werden und deshalb gesetzlich einen sogenannten «Fiskalvertreter», welcher in der Schweiz domiziliert sein muss, ernennen müssen, inklusive Vornahme sämtlicher Compliance-Arbeiten (insbesondere MWST-Abrechnungen)
- Abklärungen zur MWST-Pflicht, sowie bei gegebener MWST-Pflicht zu Beginn bzw. Ende der MWST-Pflicht, insbesondere unter Berücksichtigung Schweizer Vorgaben und Qualifikationen, welche in wichtigen Bereichen von der EU abweichen
- Beratung zur korrekten und optimalen Abwicklung von Transaktionen
- Beratung bei grenzüberschreitenden MWST- und Zollaspekten
- Unterstützung bei der Registrierung für ausländische Unternehmen
- Beratungen zu Optimierungsmöglichkeiten (sogenanntes «ZAZ-Konto», sogenannte «Unterstellungserklärung Ausland», «Unterstellungserklärung Inland», etc.
- Abklärungen von direktsteuerlichen Aspekten (Betriebsstätte) sowie von Aspekten im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Personaleinsatz (Meldepflichten, Mindestlohnvorschriften, Entsendungen, Quellensteuern, ANOBAG-Situationen, etc.), soweit nötig jeweils in Zusammenarbeit mit Spezialisten im jeweiligen Bereich